Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) sind für eine bessere Übersicht entsprechend unseren Angeboten bzw. den Möglichkeiten auf unserem Webauftritt thematisch gegliedert:
- Nutzung von Ingenieur-Dienstleistungen (LINK)
- Abgabe von Meinungen/Kommentaren/Bewertungen (LINK)
- ...
Zusätzlich ist abschließend ein für alle Themen relevanter und gültiger Abschnitt (LINK) inkl. Geheimhaltung (LINK), Datenschutz (LINK) und Wideruf-Erklärung (LINK) vorhanden.
1. Nutzung von Ingenieur-Dienstleistungen (LINK-ZIEL)
T2-Composite erbringt für seine Kunden im Auftrag hochwertige Ingenieurdienstleistungen im Bereich des Faserkunststoffverbundes.
1.1 Bereitstellung von Eingangsdaten bei Beauftragung und im Verlauf der Bearbeitung
Für die Durchführung der Auftragsbearbeitung bedarf es verschiedener Informationen, Unterlagen und Werte. In der Regel erfolgt die vollständige Abfrage dieser Informationen bereits im Rahmen der Beauftragung. In Einzelfällen kann es erforderlich sein, weitere Informationen zu einem späteren Zeitpunkt während der Bearbeitung beim Kunden anzufragen. Der Kunde ist verpflichtet, alle zur Durchführung des Vertrages erforderlichen Informationen, Unterlagen und Materialien zur Verfügung zustellen (Mitwirkungspflicht). Der Kunde ist generell für die Richtigkeit der Eingangsdaten verantwortlich. Die vom Kunden bereitgestellten Vorgaben können von T2-Composite nicht vollumfänglich auf ihre Richtigkeit überprüft werden. Insbesondere kann die Toleranz einzelner Vorgaben, wie zum Beispiel Abmessungen, Kräfte, Werkstoffdaten und Ähnliches die Ergebnisse erheblich beeinflussen. Um Fehlerquellen zu vermeiden, prüfen alle Ihre Angaben im Rahmen unserer Einsichtsmöglichkeiten auf Plausibilität und melden uns bei Bedarf mit einer Rückfrage. Prüfen Sie bitte dennoch im Bestellprozess die Richtigkeit Ihrer Angaben. Sollte uns einer Ihrer Fehler nicht auffallen und erfolgt die Auftragsbearbeitung entsprechend mit einem fehlerhaften Wert, schließen wir jegliche Haftung dafür aus. Der Kunde allein ist für die von ihm gemachten Angaben verantwortlich.
1.2 Umfang und Lieferung der Ergebnisse
Art und Umfang der von T2-Composite zu erbringenden Leistung richtet sich nach den bei der Beauftragung vereinbarten Festlegungen. Alle Ergebnisse in Text-, Bild-und Videoform stehen am Tag des genannten Lieferdatums in ihrem Kunden-Bereich zum Download zur Verfügung. Der Kunde erhält dazu
eine Benachrichtigung per E-Mail. Für die Erbringung von Ergebnissen in anderen Formen (Vorort-Termin, Materiallieferungen etc.) erfolgt eine gesonderte Termin-Vereinbarung innerhalb der genannten Lieferfrist. Die Angaben der Lieferzeiten bei Beauftragung sind tagesaktuell und abhängig von der gewählten Dienstleistungskonfiguration. Alle genannten Lieferzeiten beziehen sich auf reine Bearbeitungszeiten. Bei Rückfragen an den Kunden im Verlauf der Bearbeitung (s.o.) verlängert sich die Lieferzeit entsprechend. T2-Composite kommt nur in Lieferverzug, wenn das Unternehmen die Störung selbst zu vertreten hat. Bei Lieferhindernissen, wie zum Beispiel höherer Gewalt oder Krankheit, die auf einem unverschuldeten Ereignis beruhen, kommt T2-Composite nicht in Lieferverzug, sondern die Lieferzeit verlängert sich entsprechend.
1.3 Ergebnisse: Nutzung und Haftungsbeschränkung
Die vertraglichen Leistungen von T2-Composite werden nach bestem Wissen und Gewissen sowie den anerkannten Regelungen der Ingenieurpraxis u.a. unter Verwendung von Berechnungs-und Simulationsprogrammen erbracht. In der Regel berücksichtigen wir für unsere Arbeiten nur die Hauptbelastungen und die Haupteinflüsse. Trotz hervorragender Ausbildung und Erfahrung unserer Ingenieure, Nutzung fortschrittlicher aktueller FEM-CFD-Software und eines durchdachten Qualitätsmanagementsystems können immer Fehler auftreten. Vor Umsetzung ist in jedem Fall eine Verifikation der Ergebnisse mit einem physischen Prototyp zur Bestätigung des mittels Simulation prognostizierten Verhaltens notwendig. Die Vorteile durch diese Simulation liegen in der Reduktion der Anzahl der benötigten Prototypen. Sofern mit dem Auftraggeber nicht anders vereinbart, übernimmt T2-Composite keinerlei Verantwortung für eine Realisierung der Ergebnisse der Simulation. Das Risiko für die Verwertbarkeit der Ergebnisse übernimmt der Auftraggeber. Eine Haftung für jedwede Fehler erfolgt ausschließlich im Rahmen des doppelten Auftragswertes. T2-Composite haftet für Schäden nur, wenn diese durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder schuldhafte Verletzung einer Vertragspflicht entstanden sind. Im Falle einer einfachen Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die genannten Haftungsbegrenzungen und Ausschlüsse gelten nicht für Schäden an Leib und Leben sowie nicht für Haftung aus Garantien und nach dem Produkthaftungsgesetz.
1.4 Ergebnisse: Mängelrechte
Nach Bereitstellung der Ergebnisse hat der Auftraggeber zwei Wochen Zeit, diese auf Mängel zu untersuchen. Eine Nachbesserung nach Ablauf dieser zwei Wochen ist ausgeschlossen. Die Mängelhaftung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts Abweichendes ergeben.
1.5 Rechnungstellung
Die Rechnungsstellung erfolgt am Tag der Lieferung der Ergebnisse.
2. Abgabe von Meinungen/Kommentaren/Bewertungen (LINK-ZIEL)
Auf der Webseite von T2-Composite ist an vielen Stellen die Abgabe von persönlichen Meinungen, Kommentaren und Bewertungen möglich und sehr erwünscht. Die Nutzung dieser Funktion ist kostenfrei und unverbindlich bedarf jedoch vorab der Erstellung eines Nutzer-/Kundenkontos. Alle Kommentare drücken dabei die Meinung des Verfassers aus. Die Ansichten von T2-Composite bleiben hiervon unberührt. T2-Composite behält sich vor, Beiträge zu prüfen, zu kürzen, bei gleichbleibender Hauptaussage zu verändern oder zu löschen. T2-Composite darf Inhalte von Kommentaren anderweitig verwenden oder veröffentlichen. Ein Anspruch auf Löschung eines Beitrages besteht nicht und auch dann nicht, wenn der Verfasser sein Kundenkonto löscht.